Bei den Adressänderungen sind jeweils viele Stellen zu benachrichtigen. Dadurch entsteht Ihnen ein erheblicher administrativer Aufwand. Zudem benötigen Sie die entsprechenden Dokumente für die Ab- und Anmeldung bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Elektronisch An- und Abmelden bei der Gemeinde.
Beachten Sie bitte dass je nach Gemeinde / Stadtverwaltung und Kanton für An- bzw. Abmeldung unterschiedliche Dokumente verlangt werden!
Schweizer Staatsbürger
In Ihrer alten Gemeinde oder Stadtverwaltung bei der Einwohnerkontrolle mit dem Heimatausweis (oder Schriftenempfangsschein) und der Identitätskarte (oder Pass) abmelden. Falls Sie Militärdienst oder Zivilschutz leisten, nehmen Sie auch Ihr Dienstbüchlein mit. In der neuen Gemeinde oder Stadtverwaltung müssen Sie sich innerhalb von 8 Tagen wieder anmelden.
• Identitätskarte oder Pass
• Heimatschein (oder Schriftenempfangsschein)
• AHV Ausweis (Selbstständige und Rentner)
• Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Versicherungsausweis Krankenkasse (alle Familienmitglieder)
• Militär- oder Zivilschutzbüchlein (falls Dienstpflichtig)
EU / EFTA
Für einen Umzug von Staatsangehörigen der EU und EFTA Länder gelten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen die gleichen Regeln wie für Schweizer. Nehmen Sie immer Ihre ID oder den Pass auf die Gemeinde oder Stadtverwaltung mit.
• Identitätskarte oder Pass
• Ausländerausweis (falls vorhanden)
• AHV Ausweis (Selbstständige und Rentner)
• Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Versicherungsausweis Krankenkasse (alle Familienmitglieder)
• Schreiben zur Aufenthaltsbewilligung der Migrationsstelle
Ausländische Staatsbürger
Personen aus Staaten anderer Länder als der EU / EFTA müssen Pass und Ausländerausweis (falls vorhanden) mitnehmen.
• Pass
• Ausländerausweis (falls vorhanden)
• AHV Ausweis (falls vorhanden)
• Zivilstandsdokumente (Familienbüchlein, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)
• Versicherungsausweis Krankenkasse (alle Familienmitglieder)
• Schreiben zur Aufenthaltsbewilligung der Migrationsstelle
• Arbeitsvertrag
• Mietvertrag
Bei einem Kantonswechsel muss zudem eine neue Niederlassungsbewilligung beantragt werden. Diese sollten Sie frühzeitig beantragen. Weitere Infos zum Thema Umziehen für Ausländische Staatsbürger erhalten Sie vom Bundesamt für Migration - BFM
Post
Damit Ihre Briefpost umgeleitet wird, sollten Sie für einen gewissen Zeitraum einen Nachsendeauftrag erstellen. Diese Dienstleistung der Post ist jedoch kostenpflichtig. Die Bestellung können Sie online bei der Post ausführen. Geben Sie im Suchfeld der Homepage „Nachsendeauftrag" ein.
Freunde und Verwandte
Am Einfachsten über eine App an alle Kontakte die neue Adresse übermitteln. Oder im Word von Microsoft können Sie unter „Sendungen" einen Seriendruck für bestimmte Personen per E-Mail starten. Wer die Mitteilung der Adressänderung etwas schöner ausgestalten möchte, kann selber ein Schreiben am PC drucken und wie früher per Post versenden. Das macht Sinn, wenn gleichzeitig eine Einladung zu einem kleinen Fest am neuen Ort beiliegt!
Radio und Fernsehen
Adressänderung bei Serafe (früher Billag) für die Radio- und Fernsehgebühren sind nicht mehr nötig. Für die Rechnungsstellung wird die aktuelle Adresse aus dem Einwohnerregister verwendet. Sobald Sie die Adressänderung bei der Gemeinde im Einwohneramt gemeldet haben, sind keine weiteren Schritte nötig.
Telefon
Melden Sie Ihrem Telefonanbieter für das Festnetz oder das Handy die neue Adresse.
Internet
Teilen Sie Ihrem Telekommunikations-Anbieter für das Internet die neue Adresse mit.
Eine komplette Liste aller Adressänderungen, Meldungen, Kündigungen finden Sie in unserer Checkliste Privatumzug oder in der Checkliste Geschäftsumzug.