Sie haben die Möglichkeit mit nur einer Anfrage mehrere Angebote / Offerten von Unternehmen zu erhalten. Im Idealfall erhalten Sie 3 - 4 Offerten für Ihren Umzug.
Um eine Offertenanfrage zu stellen, sind genaue Angaben über die Zufahrt des Aus- und Einzugsorts, das Objekt und die Umzugsgüter nötig. Ungenaue Angaben über den Umzug ergeben ein ungenaues Angebot! Deshalb sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen, um alles im Detail zu erfassen.
Nicht alle Umzugsfirmen arbeiten mit den gleichen Mitteln. Einige Umzugsunternehmen gehören bereits zu den renommierten Firmen und bieten eine gute Qualität zu einem fairen Preis. Daneben sind viele kleinere Umzugsunternehmen tätig und offerieren ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Ein paar wenige Unternehmen bieten Umzüge zu einem Tiefpreis an.
Für welche Kategorie Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Bei den Angeboten nur den tiefsten Preis zu berücksichtigen, kann bei der Qualität zu grossen Abstrichen führen. Besser Sie achten bei den Offerten auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis der Unternehmen.
Offerten prüfen
Berücksichtigen Sie nur einwandfrei berechnete Offerten. Beachten Sie die aufgeführten Leistungen und die Bedingungen der Unternehmen. Meist liegt der grosse Unterschied nur bei den Unternehmen selber. Nicht alle Umzugsfirmen legen Wert auf gute Qualität und Mitarbeiter. Deshalb empfehlen wir Ihnen nicht nur den Preis, sondern auch das Unternehmen zu begutachten.
Prüfen Sie aufgrund der Offerte die Unternehmen, bevor Sie einen Auftrag erteilen:
Sind Sie noch nicht überzeugt, so rufen Sie im Unternehmen an und verlangen Sie den Umzugsberater. Bei einem persönlichen Gespräch haben Sie die Möglichkeit mehr Informationen zum Unternehmen zu erhalten. Entscheiden Sie danach, ob das Umzugsunternehmen Ihren Ansprüchen genügt.
Versicherung
Die Versicherung der Güter während dem Transport stellt einen wichtigen Punkt dar. In der Offerte oder den Bedingungen muss die Versicherungssumme aufgeführt sein. Besitzen Sie wertvolle Güter, so müssen Sie diese zusätzlich Versichern.
Auftragserteilung
Sagt Ihnen ein Unternehmen zu, so nehmen Sie direkt Kontakt auf. Normalerweise verlangen die Unternehmen eine schriftliche Auftragsbestätigung von Ihnen. Haben Sie die Bestätigung unterschrieben und an das Unternehmen eingesandt, so haben Sie einen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag mit den vorliegenden Bedingungen ist für Sie bindend.
Widerruf oder Kündigung
Im Obligationenrecht steht, dass jede Partei einen Vertrag widerrufen oder kündigen kann, ohne zu begründen. Der Widerruf oder die Kündigung darf die andere Partei nicht mit einer Konventionalstrafe belegen. Falls Sie den Auftrag widerrufen oder kündigen, so hat das Unternehmen jedoch Anspruch auf die Vergütung bereits geleisteter Arbeiten. Erfolgt der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit, so besteht Schadensersatzpflicht. Unzeit bedeutet zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt ohne wichtigen Grund. Details zum Widerruf oder Kündigung sollten in den Bedingungen des Umzugsunternehmens stehen.