Abmelden / Anmelden
Blei einem längeren Aufenthalt sind Sie verpflichtet sich bei Ihrer Wohngemeinde abzumelden. Grundsätzlich betrifft dies die Auswanderer. Je nach Land kann auch bei einem Aufenthalt unter 12 Monaten die Anmeldung verlangt werden.
Umzugsgut
Sind Sie nachweislich länger als ein Jahr an Ihrem jetzigen Wohnort oder im gleichen Land wohnhaft, so kann bei einem Umzug der Hausrat steuerfrei zwischen der Europäische Union und der Schweiz eingeführt werden.
Bei anderen Ländern als der EU gelten die jeweiligen Bestimmungen zum Zoll des Einreiselandes. Bestimmt Länder erheben immer noch Zoll auf einen Teil des Umzugsguts. Weitere Informationen erhalten Sie beim Zollamt des Einreiselandes.
Deutscher Zoll (Informationen EU)
Fahrzeuge
Private Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge werden bei der Verzollung zwischen der EU und der Schweiz wie der Hausrat behandelt. Allerdings muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz sein und nach der Einfuhr weitere 12 Monate von Ihnen benutzt werden.
Bei anderen Ländern als der Europäischen Union gelten zum Teile andere Zollbestimmungen. Da kann es vorkommen, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der Einreise verzollen.
Führerschein
Nach der Einreise in Ihr Bestimmungsland muss meistens der Führerschein umgetauscht werden. Dies gilt auch in Ländern der Europäischen Union.
Tiere
Für die Einführ / Ausfuhr von Haustieren gelten heute spezielle Vorschriften. Die Haustiere wie Hunde und Katzen müssen mit gekennzeichnet sein und über einen Ausweis verfügen. Für Ausnahmeregelungen wenden Sie sich direkt an das Schweizerische Veterinäramt.
Devisen
In anderen Ländern gelten auch andere Bestimmungen mit der Einfuhr / Ausfuhr von Wertsachen. Je nach Land sind Obergrenzen zur Einführ von Bargeld, Schmuck, Checks oder Edelmetallen festgelegt. Höhere Beträge müssen am Zoll angegeben werden!
Visum / Aufenthaltsbewilligung
Für die Einreise in die EU genügt die ID oder der Pass.
In anderen Ländern als der EU besteht teilweise immer noch die Visumspflicht für Schweizer. Erkundigen Sie sich vorgängig bei der ausländischen Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes.
Arbeitserlaubnis
Den Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung in der EU müssen Sie bei den lokalen Behörden einreichen. Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen sind unter Umständen weitere Unterlagen nötig.
Selbstständige
Bei selbstständig Erwerbenden gelten wiederum andere Bestimmungen. Je nach Land und Tätigkeit sind weitere Dokumente für eine Aufenthaltsbewilligung nötig.
Auswanderung
Verbringen Sie Ihren Lebensabend in der EU, so wird ein Versicherungsnachweis sowie ein Beleg über Ihre finanziellen Mittel verlangt.
Studium
Bei einem Studium in der EU wird eine Bestätigung der Anmeldung in der Schule verlangt. Im Weiteren wird ein Nachweis über genügend Geldmittel und die Versicherung verlangt.