Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen nicht alle Artikel mit dem normalen Abfall entsorgt werden. Viele Dinge müssen speziell von Fachbetrieben verwertet werden. Achten Sie auf die gesetzlichen Richtlinien beim Entsorgen von Gütern oder wenden Sie sich direkt an einen kompetenten Fachbetrieb.
Papier und Karton direkt entsorgen. Achten Sie auf die Altpapier- und Kartonsammlung in Ihrer Region. Den Termin erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Die Entsorgung ist für Sie kostenlos.
Holzmöbel und andere beschädigte Gegenstände aus Holz entsorgen Sie in der Verbrennungsanlage. Beachten Sie beim Entsorgen Ihres Abfallgutes die Mindestgebühren. Organisieren Sie einen einzigen Transport mit allen Gegenständen aus Holz zum Entsorgen. Die Adressen der Abfallstellen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Fast alle Gemeinden betreiben Gratis-Sammelstellen für Kleider. Geben Sie Ihre noch brauchbaren und sauberen Kleider, Textilien und Schuhe dort ab.
Möchten Sie Velos, Metallteile, Dosen, Metallmöbel etc. im normalen Rahmen entsorgen, so findet dafür eine kostenlose Altmetallsammlung in Ihrer Gemeinde statt. Allerdings müssen Sie diesen Termin rechtzeitig planen, da Altmetalle nicht allzu oft abgeholt werden.
Haben Sie den Termin verpasst, so erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach einer Sammelstelle. Besorgen Sie sich bei grösseren Mengen an Altmetallen am besten eine Mulde.
Fensterglas, Verbundglas und Autoscheiben in einer Deponie für Glas abgeben. Erkundigen Sie sich nach einer Adresse bei Ihrer Gemeinde. Das Entsorgen dieser Glasabfälle wird Ihnen verrechnet.
Diese Güter bringen Sie oder Ihr Umzugsunternehmen am besten in eine Verbrennungsanlage. Sammeln Sie alle Güter und bringen Sie sie gemeinsam mit einem geeigneten Fahrzeug zur Entsorgungsstelle. Die Gebühren für die Entsorgung werden nach Gewicht berechnet. Jedoch wird bei der Entsorgung eine Mindestgebühr fällig. Es lohnt sich deshalb nicht, einzelne Gegenstände mit dem Personenwagen zu entsorgen. Die Entsorgungsstellen finden Sie über Ihre Gemeinde.
Kleine Mengen dürfen im Kehricht entsorgt werden. Sind grössere Mengen aus Kunststoff zu entsorgen, so bringen Sie diese in eine Sonderdeponie. Ihre Gemeinde kennt die Adressen dieser gebührenpflichtigen Deponien.
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Laugen, Säuren, Verdünner, Pflanzenschutzmittel etc. bringen Sie am besten in den Originalbehältern zurück in die Verkaufsstellen. Eine weitere Möglichkeit sind die Giftsammelstellen der Gemeinden.
Getränkeflaschen aus Pet (Polyethylenterephtalat) direkt bei den Verkaufsstellen in den kostenlosen Sammelbehälter einwerfen.
Kleinteile mit dem Kehricht entsorgen. Personen- oder Lastwagenpneus an eine Verkaufsstelle von Reifen zurückbringen. Die Abgaben sind gebührenpflichtig.
Batterien und Akkus gehören nicht in den Abfall, da sie giftige Stoffe wie Blei, Lithium, Zink, Nickel enthalten und brennbar sind. Sondermüll zurück an Verkaufsstelle oder Sammelstelle Gemeinde.
Alle elektronischen Geräte können kostenlos entsorgt werden. Wenden Sie sich an ein Elektronikfachgeschäft für die Rückgabe. Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie das Gerät erworben haben.
Diese Geräte dürfen Sie kostenlos bei einer Verkaufsstelle zurück geben. Alle Läden, die diese Produkte verkaufen, sind auch verpflichtet, die alten Geräte entgegen zu nehmen.
Diese Produkte enthalten Schwermetalle und dürfen nicht in den Kehricht gelangen. Zurück zur Verkaufsstelle oder an der Giftsammelstelle der Gemeinde abgeben.
Alle Flaschen und Gläser in den Container der Glassammelstelle in Ihrer Gemeinde einwerfen. Die Entsorgung ist kostenlos.
Produkte aus der Medizin an die Verkaufsstellen (Arzt, Drogerie, Apotheke) oder an der Giftsammelstelle in der Gemeinde abgeben.
Motorenöl, Schmierstoffe, Speiseöle sowie Frittieröle bei der Altölsammelstelle in der Gemeinde abgeben. Diese Stoffe nicht in die Kanalisation schütten. Motorenöle enthalten Schwermetalle!